Rentenrechner - Gesetzliche Rentenversicherung Deutschland 2025

Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen

Mit wie viel Rente können Sie rechnen?!

Mit wie viel Rente können Sie im Alter aus der gesetzlichen Rentenversicherung Deutschland rechnen?! Um diese Frage zu beantworten empfehlen wir Ihnen unseren Rentenrechner.

Ihre Rentenpunkte (aktuell)*
Sie wissen nicht wieviele Rentenpunkte Sie aktuell erworben haben? Kein Problem, berechnen Sie Ihre Rentenpunkte näherungsweise.
Punkte
Wann sind Sie geboren?*
Gewünschtes Renteneintrittsalter
Leer lassen für gesetzliches Rentenalter
Jahre
Kinderlos? (für Pflegeversicherung)
Zuschlag von 0,6% für Kinderlose
Ihr aktuelles Jahresbrutto* € / Jahr
Mögliche Gehaltssteigerungen % / Jahr
Inflationsrate
(Durchschnittl. 2,8 % in den letzten 50 Jahren)
% / Jahr
Rentenanpassung
(Deutsche Rentenversicherung, Ø 1,1% in 30 Jahren)
% / Jahr

Informationen zur Renten-Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Sie ergänzen die Felder entsprechend Ihren individuellen Gegebenheiten. Empfohlene Werte auf Basis von Erfahrungen aus der Vergangenheit sind voreingestellt, so z.B. die Inflationsrate. Bei der Ermittlung Ihrer zukünftigen Rente werden Gehaltssteigerungen, Rentenanpassungen und die jährliche Inflationsrate berücksichtigt.

Wichtig: Achten Sie auf sorgfältige Angaben, vor allem bei langjährigen Sparformen wie der Altersvorsorge machen sich bereits kleine Prozentpunkte langfristig deutlich bemerkbar.

Berechnung auf Basis der Rentenpunkte

Die Berechnung der zu erwartenden Rente basiert auf der Berechnung von Rentenpunkten, die von der Deutschen Rentenversicherung vergeben werden. Das Ergebnis stellt eine Annäherung an die zu erwartende Altersrente dar und basiert auf Zukunftsprognosen wie z.B. zukünftigen Rentenanpassungen und Inflationsraten.

Rentenformel

Monatsrente = Rentenpunkte × aktueller Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor

  • Aktueller Rentenwert: 40,79 € (ab 01.07.2025, bundeseinheitlich)
  • Beitragsbemessungsgrenze: 8.050 € monatlich (2025)
  • Durchschnittsentgelt (vorl.): 47.569 € jährlich (2025)
  • Zugangsfaktor: 1.0 bei Regelalter, -0.3%/Monat bei Frührente, +0.5%/Monat bei Spätrente
  • Rentenartfaktor: 1,0 für Altersrente

Inflationsrate

Die Inflationsrate ist ein entscheidender Faktor bei der Berechnung von langfristigen Geldanlagen. So betrug die Inflationsrate der Bundesrepublik Deutschland durchschnittlich 2,8 % jährlich, gerechnet auf die vergangenen 50 Jahre.

Beispiel: Bei einer Inflationsrate von 2,5 % jährlich haben 3.000 € in 10 Jahren einen Wert von 2.344 € und in 30 Jahren eine Kaufkraft von 1.430 €.

Rentenanpassungen

Zukünftige Rentenanpassungen werden bei der Berechnung berücksichtigt. Rentenanpassungen im aktuellen Jahr basieren auf Lohnentwicklungen aus dem Vorjahr. Stützt man sich bei der Berechnung auf Erfahrungen der letzten 30 Jahre, dann erhält man eine durchschnittliche Rentenanpassung von 1,1 % jährlich.

Rentenpunkte

Auf Basis der Rentenpunkte wird Ihr Rentenanspruch ermittelt. Die Deutsche Rentenversicherung vergibt Rentenpunkte auf Basis des Gehaltes des Versicherungspflichtigen. Die Anzahl der Rentenpunkte richten sich dabei nach dem Gehalt eines Versicherten im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen (Ost oder West).

Rentenpunkte erhalten Sie für:

  • Beitragspflichtige Beschäftigung
  • Arbeitslosengeld-Bezug
  • Studienzeiten (begrenzt)
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Zeiten der Kindererziehung
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen

Die Rentenlücke

Die Rentenlücke ist die Differenz Ihres letzten Monatsgehaltes und der zu erwartenden Rente. Auf dieser Basis können Sie für sich ermitteln, ob das erwartete Ergebnis für Ihre Zwecke ausreichend ist, oder ob Sie zusätzlich privat vorsorgen sollten.

Beitragsbemessungsgrenze 2025

Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • 8.050 Euro pro Monat und 96.600 Euro pro Jahr (bundeseinheitlich)

Haftungsausschluss: Unser Rechner wurde ausgiebig auf korrekte Funktionsweise überprüft. Jedoch kann auf das Ergebnis keine Garantie gewährt werden. Die Berechnungen dienen nur als Richtwert und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung.