So ermitteln Sie Ihre Rentenpunkte
BfA Rentenpunkte ermitteln
Die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) vergibt Rentenpunkte auf Basis des persönlichen Einkommens. Aber auch für Zeiten von Kindererziehung, das Studium und weitere Zeiten vergibt die Bundesanstalt für Arbeit Rentenpunkte. Sie erhalten jährlich eine Mitteilung über Ihren Stand an gesammelten Rentenpunkten. Haben Sie diese Info nicht zur Hand, können Sie Ihre persönlichen Rentenpunkte mit unserem Rentenpunkterechner näherungsweise ermitteln.
| Leben Sie in den alten oder in den neuen Bundesländern? | |
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| Rentenpflichtige Arbeitsjahre bisher |
Jahre
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Durchschnittliches Bruttomonatseinkommen
(Von Arbeitsbeginn bis heute)
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€ / Monat
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Berufsausbildung vor dem 25. Lebensjahres
(Max. 3 Jahre anrechenbar)
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| Wehr und Zivildienst bis 30. Juni 2011 |
Monate
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| Das Kind ist vor dem 1. Jan. 1992 geboren | |
| Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre) |
Jahre
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| Das Kind ist nach dem 1. Jan. 1992 geboren | |
| Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre) |
Jahre
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| Das letzte Monatsbrutto vor der Arbeitslosigkeit |
€ / Monat
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| Arbeitslosengeld bezogen für |
Monate
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Ihre Rentenpunkte-Berechnung
Ihre gesammelten Rentenpunkte
Rentenpunkte insgesamt
Aufschlüsselung Ihrer Rentenpunkte
Rentenpunkte in Abhängigkeit zum Werdegang
Beruflichen Ausbildungszeiten
Beruflichen Ausbildungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst. Pro Jahr Berufsausbildung können 0,75 Punkte, für maximal drei Jahre, angesetzt werden. Max. 2,25 Rentenpunkte für Zeiten der beruflichen Ausbildung.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I
Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I ergeben sich rentenrechtliche Ansprüche. Hierfür werden 80 % Ihres letzten Bruttoeinkommens als fiktiver Verdienst festgesetzt, aus welchem Rentenpunkte berechnet werden.
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld II
Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Hier werden pauschal 205 € (Stand 2009) als fiktiver Verdienst festgelegt. Daraus errechnen sich die Rentenpunkte.
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten bis zu einer gewissen Höhe und Anzahl von Kindern (abhängig von verschiedenen Parametern) werden ebenfalls rentenrechtlich berücksichtigt.
Berechnung der Rentenpunkte
Die Rentenpunkte berechnen sich aus dem Verhältnis Ihres Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Ein Rentenpunkt entspricht einem Jahr Beitragszahlung bei Durchschnittsverdienst.
- 1 Rentenpunkt = 1 Jahr Durchschnittsverdienst
- 0,5 Rentenpunkte = 1 Jahr halber Durchschnittsverdienst
- 2 Rentenpunkte = 1 Jahr doppelter Durchschnittsverdienst
Haftungsausschluss: Unser Rechner wurde ausgiebig auf korrekte Funktionsweise überprüft. Jedoch kann auf das Ergebnis keine Garantie gewährt werden. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.