Brutto Netto Rechner Deutschland

In der Regel ist es schwierig abzuschätzen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben in Deutschland übrig bleibt. Unser Brutto Netto Rechner oder Einkommensrechner und die Tabellen geben ein genaues Bild Ihres Nettogehalts, der abgezogenen Steuern und der Sozialbeiträge. Am Ende wissen Sie, wie hoch Ihr Nettogehalt sein wird. Der Brutto Netto Rechner basiert auf dem deutschen Einkommenssteuersystem.

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Informationen zum Brutto Netto Rechner 2025

Mit unserem Brutto Netto Rechner können Sie kostenlos Ihr Nettoeinkommen ermitteln. Wie viel bleibt Netto von meinem Gehalt / Lohn übrig, nach Abzug aller Abgaben und Steuern?

Ihr Bruttoeinkommen

Hier tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen ein. Sie können hier das monatliche Einkommen oder auch das Jahreseinkommen angeben. Wählen Sie den für Sie passenden Abrechnungszeitraum.

Steuerfreibetrag / Grundfreibetrag

Anhebung des Grundfreibetrags für das Jahr 2025 auf nun 12.084,- Euro und 24.168,- Euro für verheiratete Ehepaare. Das Steuerentlastungsgesetz 2025 soll eine steuerliche Entlastungen schaffen, um die gestiegenen Energiepreise abzufedern. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der steuerliche Grundfreibetrag wird in unserem Rechner automatisch berücksichtigt.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag im Jahr 2025 beträgt 6.672,- Euro. Ein Kinderfreibetrag steht jeweils beiden Eltern zur Hälfte zu. Kinderfreibeträge können auf einen Elternteil übertragen werden. Je nach Einkommenshöhe kann er das zu versteuerndes Einkommen senken. Ist das Kindergeld höher als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, dann kommt der Kinderfreibetrag nicht zum tragen. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag auf jeden Fall angerechnet. Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.

Sozialversicherungsbeiträge 2025

  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 % je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber, Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,20 % Arbeitgeber: 1,20 %
  • Gesetzlichen Krankenversicherung: 14,6 % je zur Hälfte Arbeitnehmer / Arbeitgeber. Plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 2,5 % für den Arbeitnehmer. Der tatsächliche Zusatzbeitragssatz richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
  • Private Krankenversicherung: 2025 zahlt der Arbeitgeber 50% der PKV-Beiträge, maximal jedoch 570,55€/Monat (PKV: 471,32€ + PV: 99,23€). Der Arbeitnehmer zahlt den Rest der Beiträge.
  • Rentenversicherung: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % für das Jahr 2025 und wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Geldwerter Vorteil

Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die entsprechende steuerliche Belastung. Der Geldwerte Vorteil für Geschäftsfahrzeuge mit Elektromotor oder Hybridfahrzeuge hat sich im Jahr 2019 halbiert. Der Online Gehaltsrechner für Arbeitnehmer 2025 inkl. Berechnung Geldwerter Vorteil.

Die Steuerklasse

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Die Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Lebenssituation. Die Steuerklassen I bis VI werden unterschiedlich besteuert.

Lohnsteuerberechnung nach KRV-Status

Die Lohnsteuerberechnung richtet sich nach dem Rentenversicherungsstatus (KRV):

  • KRV=0 (gesetzlich rentenversichert): Standard-Lohnsteuertabelle mit linearer Interpolation
  • KRV=1 (nicht rentenversichert): PAP-Formel mit angepasster Vorsorgepauschale
  • Sozialversicherung bei KRV=1: Rentenversicherung = 0€, andere SV-Beiträge normal
  • Vorsorgepauschale bei KRV=1: VSP1=0 (keine Rentenversicherung) + VSP2 (Kranken- und Pflegeversicherung, max. 1.900€)
  • Steuerpflichtiges Einkommen: Bruttoeinkommen - Freibeträge - Vorsorgepauschale
  • PAP-Formel: Offizielle Steuersätze nach §32a EStG 2025
  • Steuerklasse 3/5: Splittingtabelle-Algorithmus (Einkommen/2 → Formel → ×2)
  • Andere Steuerklassen: Direkte Anwendung der PAP-Formel

Haftungsausschluss: Unser Rechner wurde ausgiebig auf korrekte Funktionsweise überprüft. Jedoch kann auf das Ergebnis keine Garantie gewährt werden. Die Berechnungen dienen nur als Richtwert und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter.