Arbeitszeitrechner - Arbeitszeit berechnen 2025

Arbeitszeit berechnen

Berechnen Sie Ihre Arbeitszeit auf die Minute genau!

Unser Arbeitszeitrechner berechnet Ihre Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Pausenzeiten. Tragen Sie Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende ein und erhalten Sie die exakte Arbeitszeit in Stunden und Minuten.

Arbeitsbeginn
Beginn Ihrer Arbeitszeit
: Uhr
1. Pause
Erste Ruhepause (optional)
2. Pause
Zweite Ruhepause (optional)
keine
Arbeitsende
Ende Ihrer Arbeitszeit
: Uhr

Informationen zum Arbeitszeitrechner

Für die Arbeitszeitberechnung haben Sie die Möglichkeit bis zu zwei Pausen einzutragen.

Die Pausen können in Minuten oder Stunden eingegeben werden. Bei der Pause in Stunden sind zudem auch Nachkommastellen (zum Beispiel 1,5 Stunden) möglich.

Der Arbeitszeitrechner bestimmt daraus Ihre Arbeitszeit abzüglich der Pausen. Zusätzlich wird die Brutto-Arbeitszeit und Netto-Arbeitszeit sowie die Summe der Pausen ausgegeben.

Besonderheiten

  • Dezimalanzeige: Erleichtert Weiterberechnungen und Kalkulationen
  • Nachtarbeit: Automatische Erkennung von Schichtarbeit über Mitternacht
  • Minutengenauigkeit: Präzise Berechnung auf die Minute genau

Was ist gesetzlich zur Arbeitszeit geregelt?

In Deutschland gibt es das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es dient vor allem dem gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer und verfolgt zudem das Ziel Regelungen für flexible Arbeitszeiten zu treffen.

Tägliche Arbeitszeit

Regelarbeitszeit: Maximal 8 Stunden pro Tag (§3 ArbZG)

Verlängerung möglich: Bis zu 10 Stunden, wenn in den folgenden Monaten ausgeglichen wird

Wöchentliche Arbeitszeit: Durchschnittlich maximal 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden)

Gesetzliche Pausenregelung

Pausenzeiten nach §4 ArbZG

  • Nach 6 Stunden Arbeit: Mindestens 30 Minuten Ruhepause
  • Nach 9 Stunden Arbeit: Mindestens 45 Minuten Ruhepause
  • Aufteilung: Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden

Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient zur groben Orientierung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Personalabteilung. Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.