Rentenpunkte berechnen - Rentenpunkte Rechner 2025

So ermitteln Sie Ihre Rentenpunkte

BfA Rentenpunkte ermitteln

Die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) vergibt Rentenpunkte auf Basis des persönlichen Einkommens. Aber auch für Zeiten von Kindererziehung, das Studium und weitere Zeiten vergibt die Bundesanstalt für Arbeit Rentenpunkte. Sie erhalten jährlich eine Mitteilung über Ihren Stand an gesammelten Rentenpunkten. Haben Sie diese Info nicht zur Hand, können Sie Ihre persönlichen Rentenpunkte mit unserem Rentenpunkterechner näherungsweise ermitteln.

Leben Sie in den alten oder in den neuen Bundesländern?
Ansprüche aus einer Beschäftigung
Rentenpflichtige Arbeitsjahre bisher
Jahre
Durchschnittliches Bruttomonatseinkommen
(Von Arbeitsbeginn bis heute)
€ / Monat
Ansprüche aufgrund von Ausbildung
Berufsausbildung vor dem 25. Lebensjahres
(Max. 3 Jahre anrechenbar)
Ansprüche durch Zivil- oder Wehrdienst
Wehr und Zivildienst bis 30. Juni 2011
Monate
Ansprüche durch Kindererziehungszeiten
(nur für den erziehenden Elternteil)
Das Kind ist vor dem 1. Jan. 1992 geboren
Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre)
Jahre
Das Kind ist nach dem 1. Jan. 1992 geboren
Kindererziehungsjahre (nur volle Jahre)
Jahre
Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Anprüche aus Kindererziehungszeiten auf Basis eines Kindes berechnen. Erziehende mit mehreren Kindern können unter Umständen weitere Rentenpunkte angerechnet bekommen. Dies ist von Fall zu Fall separat zu betrachten.
Ansprüche aufgrund von Arbeitslosengeld I
Das letzte Monatsbrutto vor der Arbeitslosigkeit
€ / Monat
Arbeitslosengeld bezogen für
Monate
Hinweis: Mit diesem Rechner können Sie Ansprüche auf Rentenpunkte aus Arbeitslosengeld I berechnen. Aus Arbeitslosengeld II ergibt sich auch ein Anspruch für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rentenpunkte in Abhängigkeit zum Werdegang

Beruflichen Ausbildungszeiten

Beruflichen Ausbildungszeiten bis zum Alter von 25 Jahren werden als rentenrechtliche Zeiten erfasst. Pro Jahr Berufsausbildung können 0,75 Punkte, für maximal drei Jahre, angesetzt werden. Max. 2,25 Rentenpunkte für Zeiten der beruflichen Ausbildung.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I

Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld I ergeben sich rentenrechtliche Ansprüche. Hierfür werden 80 % Ihres letzten Bruttoeinkommens als fiktiver Verdienst festgesetzt, aus welchem Rentenpunkte berechnet werden.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosegeld II

Aus Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II ergeben sich ebenfalls rentenrechtliche Ansprüche. Hier werden pauschal 205 € (Stand 2009) als fiktiver Verdienst festgelegt. Daraus errechnen sich die Rentenpunkte.

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten bis zu einer gewissen Höhe und Anzahl von Kindern (abhängig von verschiedenen Parametern) werden ebenfalls rentenrechtlich berücksichtigt.

Berechnung der Rentenpunkte

Die Rentenpunkte berechnen sich aus dem Verhältnis Ihres Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Ein Rentenpunkt entspricht einem Jahr Beitragszahlung bei Durchschnittsverdienst.

  • 1 Rentenpunkt = 1 Jahr Durchschnittsverdienst
  • 0,5 Rentenpunkte = 1 Jahr halber Durchschnittsverdienst
  • 2 Rentenpunkte = 1 Jahr doppelter Durchschnittsverdienst

Haftungsausschluss: Unser Rechner wurde ausgiebig auf korrekte Funktionsweise überprüft. Jedoch kann auf das Ergebnis keine Garantie gewährt werden. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung.